Rechtsprechung
   BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 121.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,29406
BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 121.00 (https://dejure.org/2001,29406)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.2001 - 1 WB 121.00 (https://dejure.org/2001,29406)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 2001 - 1 WB 121.00 (https://dejure.org/2001,29406)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,29406) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Tätigkeit als Transporthubschrauberstabsoffizier - Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten - Rücknahme einer Zustimmung zur Verwendung als Abteilungskommandeur

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 87.99

    Voraussetzung der Verlängerung der Beschwerdefrist wegen fehlender

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 121.00
    Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller an der Einhaltung der Frist gemäß § 7 Abs. 1 WBO durch militärischen Dienst oder andere unabwendbare Zufälle gehindert war, sind von ihm weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. hierzu Beschlüsse vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 18, 19.99 - DÖV 2000, 121> m.w.N. und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 -).

    Eine Verlängerung der Beschwerdefrist gemäß § 7 Abs. 2 WBO wegen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung kommt ebenfalls nicht in Betracht, da die angefochtene Verfügung als truppendienstliche Erstmaßnahme keiner Rechtsbehelfsbelehrung bedurfte (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47, 75.73 - <BVerwGE 46, 251 [f.]>, vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - <BVerwGE 46, 348 [352]> und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 - m.w.N.).

    Den seinerzeit nicht durch einen Rechtsanwalt vertretenen Antragsteller auf die Frist des § 6 Abs. 1 WBO hinzuweisen, bestand rechtlich keine Veranlassung, da sie bei allen Soldaten als bekannt vorausgesetzt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 -).

  • BVerwG, 04.12.1974 - I WB 77.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 121.00
    Eine Verlängerung der Beschwerdefrist gemäß § 7 Abs. 2 WBO wegen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung kommt ebenfalls nicht in Betracht, da die angefochtene Verfügung als truppendienstliche Erstmaßnahme keiner Rechtsbehelfsbelehrung bedurfte (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47, 75.73 - <BVerwGE 46, 251 [f.]>, vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - <BVerwGE 46, 348 [352]> und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 - m.w.N.).

    Den seinerzeit nicht durch einen Rechtsanwalt vertretenen Antragsteller auf die Frist des § 6 Abs. 1 WBO hinzuweisen, bestand rechtlich keine Veranlassung, da sie bei allen Soldaten als bekannt vorausgesetzt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 -).

  • BVerwG, 25.04.1974 - I WB 47.73

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen eine Prüfungsentscheidung des

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 121.00
    Eine Verlängerung der Beschwerdefrist gemäß § 7 Abs. 2 WBO wegen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung kommt ebenfalls nicht in Betracht, da die angefochtene Verfügung als truppendienstliche Erstmaßnahme keiner Rechtsbehelfsbelehrung bedurfte (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47, 75.73 - <BVerwGE 46, 251 [f.]>, vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - <BVerwGE 46, 348 [352]> und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 - m.w.N.).
  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 18.99

    Hinderung an der Einhaltung der Begründungsfrist durch "militärischen Dienst,

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 121.00
    Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller an der Einhaltung der Frist gemäß § 7 Abs. 1 WBO durch militärischen Dienst oder andere unabwendbare Zufälle gehindert war, sind von ihm weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. hierzu Beschlüsse vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 18, 19.99 - DÖV 2000, 121> m.w.N. und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 -).
  • BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 13.00

    Übernahme eines kommunalen Wahlamtes durch Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 121.00
    Nach § 6 Abs. 1 WBO muss eine Beschwerde binnen zwei Wochen, nachdem der Beschwerdeführer von dem Beschwerdeanlass Kenntnis erhalten hat, eingelegt werden (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 32.99 -, vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 13.00 - <NZWehrr 2000, 251 = ZBR 2000, 275> und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 39.00 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 39.00

    Frist für die Einlegung einer Wehrbeschwerde - Anforderungen an des Bekanntwerden

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 121.00
    Nach § 6 Abs. 1 WBO muss eine Beschwerde binnen zwei Wochen, nachdem der Beschwerdeführer von dem Beschwerdeanlass Kenntnis erhalten hat, eingelegt werden (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 32.99 -, vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 13.00 - <NZWehrr 2000, 251 = ZBR 2000, 275> und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 39.00 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 32.99

    Frage des In-Lauf-Setzens der Beschwerdefrist im Wehrbeschwerdeverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 121.00
    Nach § 6 Abs. 1 WBO muss eine Beschwerde binnen zwei Wochen, nachdem der Beschwerdeführer von dem Beschwerdeanlass Kenntnis erhalten hat, eingelegt werden (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 32.99 -, vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 13.00 - <NZWehrr 2000, 251 = ZBR 2000, 275> und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 39.00 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 49.01

    Voraussetzung für die Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten -

    Eine Verlängerung der Beschwerdefrist gemäß § 7 Abs. 2 WBO wegen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung kommt ebenfalls nicht in Betracht, da die angefochtene Verfügung als truppendienstliche Erstmaßnahme keiner Rechtsbehelfsbelehrung bedurfte (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47, 75.73 - <BVerwGE 46, 251 [f.]>, vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - <BVerwGE 46, 348 [352]>, vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 - und vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 121.00 - jeweils m.w.N.).

    Den seinerzeit nicht durch einen Rechtsanwalt vertretenen Antragsteller auf die Frist des § 6 Abs. 1 WBO hinzuweisen, bestand rechtlich keine Veranlassung, da sie bei allen Soldaten als bekannt vorausgesetzt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - , vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 - und vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 121.00 -).

  • BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 12.04

    Sicherheitsüberprüfung; Wiederaufgreifen; neues Beweismittel.

    Der GB/SKA ist in seiner Feststellung vom 13. März 2003, die entgegen der Auffassung des Antragstellers als truppendienstliche Erstmaßnahme keiner Rechts-behelfsbelehrung bedurfte (Beschlüsse vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 121.00 - und vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 14.02 - jeweils m. w. N.) und die der Antragsteller nach der aktenkundigen Eröffnung am 27. März 2003 nicht mit einem Rechtsbehelf angegriffen hat, demgemäß ausführlich auf die Möglichkeiten des Antragstellers eingegangen, E. als Fahrer seines Wagens zu benennen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht